Gartenwasserzähler

Nach § 5 Abs. 1 der Satzung zur Erhebung von Abwassergebühren (AbwGS) des Abwasserzweckverbandes 'Zschopau/Gornau' (AZV) können Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, auf schriftlichen Antrag, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren abgesetzt werden.

Die Absetzung von Wassermengen zur Befüllung von Poolanlagen ist gemäß § 5 Abs. 5 AbwS nur zulässig, wenn jeweils eine wasserrechtliche Erlaubnis der zuständigen Wasserbehörde zur anderweitigen Entsorgung als durch Einleitung in die öffentlichen Abwasseranlagen mit dem Antrag nachgewiesen wird.

Voraussetzung für die Rückverrechnung von nachweislich nicht eingeleiteten Wassermengen ist die schriftliche Beantragung zum Einbau eines Gartenwasserzählers beim AZV. Dafür nutzen Sie bitte das Formular  'Antrag zur Einbau eines neuen Gartenwasserzählers '.

Für die Genehmigung zum Einbau eines Gartenwasserzählers erhebt der Abwasserzweckverband entsprechend dem Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung vom 07.06.2022 eine Gebühr von 21 EUR pro Zähler zzgl. eines Fahrtkostenersatzes pro km durchschnittlicher Straßenentfernung zum Einbauort.

Die Abzugszähler (Gartenwasserzähler) müssen den Bestimmungen des gültigen Mess-und Eichgesetzes (Mess-EG) entsprechen.

Bitte beachten Sie folgende Installationshinweise für den Einbau/Ausbau und Wechsel eines Gartenwasserzählers:

  • Der Einbau erfolgt nicht durch den AZV. Der Eigentümer ist für die Montage durch eine Fachfirma selbst verantwortlich.
  • Der Gartenwasserzähler ist an einen frostsicheren und gut zugänglichen Ort innerhalb oder auch in einem Schacht außerhalb des Gebäudes in die Leitung einzubauen, die ausschließlich der Entnahme von Wasser dient, welches nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen des AZV oder eine Sammelgrube eingeleitet wird.
  • Die Installation ist nach DIN 1988 mit Rückflussverhinderer fest zu installieren.
  • Der Einbau/Ausbau und Wechsel ist dem AZV mit dem Standort des Zählers, Zählernummer, dem Zählerstand am Tag des Einbaus/Ausbaus/Wechsels mitzuteilen. Bitte nutzen Sie dafür die entsprechenden Formulare.
  • Nach dem Einbau oder Wechsel des Zählers vereinbaren Sie bitte mit unseren Mitarbeitern einen Termin zur Abnahme und Verplombung.

Wann rechnet sich der Einbau eines Gartenwasserzählers?

Die Kosten für den Einbau durch einen Fachbetrieb liegen erfahrungsgemäß zwischen 80 EUR bis 120 EUR. Der Gartenwasserzähler muss (wie jeder andere Wasserzähler auch) alle 6 Jahre ausgetauscht werden.

Beispielrechnung:

Kosten der Genehmigung: 21,00 EUR, zzgl. Fahrtkostenersatz 0,57 EUR/km

Einbaukosten: 100,00 EUR

Schmutzwassergebühr: 4,06 EUR/m³

121,57 EUR / 4,06 EUR/m³ = 4,99 m³ /Jahr

6 Jahre

Fazit:

Es lohnt sich also nur dann einen Gartenwasserzähler einbauen zu lassen, wenn Sie mehr als 5 m³ (5000 l) im Jahr für Ihre Gartenbewässerung benötigen.

Für einen Wechsel des Gartenwasserzählers bitten wir Sie dafür das Formular „Zählerstandsmeldung eines Abzugszählers zu nutzen.