Nach § 5 Abs. 1 der Satzung zur Erhebung von Abwassergebühren (AbwGS) des Abwasserzweckverbandes 'Zschopau/Gornau' (AZV) können Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, auf schriftlichen Antrag, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren abgesetzt werden.
Die Absetzung von Wassermengen zur Befüllung von Poolanlagen ist gemäß § 5 Abs. 5 AbwS nur zulässig, wenn jeweils eine wasserrechtliche Erlaubnis der zuständigen Wasserbehörde zur anderweitigen Entsorgung als durch Einleitung in die öffentlichen Abwasseranlagen mit dem Antrag nachgewiesen wird.
Voraussetzung für die Rückverrechnung von nachweislich nicht eingeleiteten Wassermengen ist die schriftliche Beantragung zum Einbau eines Gartenwasserzählers beim AZV. Dafür nutzen Sie bitte das Formular 'Antrag zur Einbau eines neuen Gartenwasserzählers '.
Für die Genehmigung zum Einbau eines Gartenwasserzählers erhebt der Abwasserzweckverband entsprechend dem Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung vom 07.06.2022 eine Gebühr von 21 EUR pro Zähler zzgl. eines Fahrtkostenersatzes pro km durchschnittlicher Straßenentfernung zum Einbauort.
Die Abzugszähler (Gartenwasserzähler) müssen den Bestimmungen des gültigen Mess-und Eichgesetzes (Mess-EG) entsprechen.
Bitte beachten Sie folgende Installationshinweise für den Einbau/Ausbau und Wechsel eines Gartenwasserzählers:
Wann rechnet sich der Einbau eines Gartenwasserzählers?
Die Kosten für den Einbau durch einen Fachbetrieb liegen erfahrungsgemäß zwischen 80 EUR bis 120 EUR. Der Gartenwasserzähler muss (wie jeder andere Wasserzähler auch) alle 6 Jahre ausgetauscht werden.
Beispielrechnung:
Kosten der Genehmigung: 21,00 EUR, zzgl. Fahrtkostenersatz 0,57 EUR/km
Einbaukosten: 100,00 EUR
Schmutzwassergebühr: 4,06 EUR/m³
121,57 EUR / 4,06 EUR/m³ = 4,99 m³ /Jahr
6 Jahre
Fazit:
Es lohnt sich also nur dann einen Gartenwasserzähler einbauen zu lassen, wenn Sie mehr als 5 m³ (5000 l) im Jahr für Ihre Gartenbewässerung benötigen.
Für einen Wechsel des Gartenwasserzählers bitten wir Sie dafür das Formular „Zählerstandsmeldung eines Abzugszählers zu nutzen.