Die Entwässerungssysteme können aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht so dimensioniert werden, dass sie jedem Niederschlagsereignis überlastungsfrei Stand halten.
Bei Starkregen, Hochwasser, Verstopfungen, Kanaleinbrüchen oder dem Ausfall von Pumpen kann Rückstau auftreten.
Der Einstau der Kanalisation bei Starkniederschlägen ist ein normaler Betriebszustand. Die Häufigkeit der Einstauungen ist abhängig von der Regenhäufigkeit, der Intensität des Regenereignisses und der räumlichen Verteilung.
Als Folge des Einstaus in der Kanalisation kommt es zum Rückstau in der Grundstücksentwässerungsanlage.
In den letzten Jahren haben die Starkniederschläge als Folge des Klimawandels zugenommen und führten auch im verbandsgebiet des AZV 'Zschopau/Gornau' zu häufigeren Rückstauschäden bei ungesicherten Systemen.
Ein Rückstau kann sich bis zur Straßenoberkante (Rückstauebene) ausbreiten. Zur Festlegung der Rückstauebene gelten die Bestimmungen des § 15 Abs.3 der Abwassersatzung*.
Gemäß § 17 der Abwassersatzung* wird Folgendes geregelt: 'Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, z. B. Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken und dergl., die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im Übrigen hat der Grundstückseigentümer oder sonstige nach § 3 Abs. 1 Verpflichtete für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen. § 15 Abs. 5 gilt entsprechend.'
Als Rückstauschutz dienen Rückstauverschlüsse oder Abwasserhebeanlagen (Sammelbehälter/Pumpe). Voraussetzung ist, dass diese Systeme an der richtigen Stelle platziert sind.
Eine Abwasserhebeanlage muss eingebaut werden, wenn das häusliche Abwasser nicht im freien Gefälle in die Kanalisation abgeleitet werden kann. Das Abwasser ist dann über die Rückstauschleife, die oberhalb der Rückstauebene liegt, in die öffentliche Kanalisation abzuleiten. Die Dachentwässerung erfolgt generell im Freigefälle.
Entscheidend bei der Wahl der Rückstauverschlüsse ist die Art des anfallenden Abwassers. Dabei unterscheidet man fäkalienhaltiges Abwasser (Schwarzwasser) und fäkalienfreies Abwasser (Grauwasser).
Rückstauverschlüsse für fäkalienhaltigem Abwasser kommen in Betracht wenn
Rückstauverschlüsse für fäkalienfreies Abwasser kommen in Betracht wenn,
Zu beachten ist, dass grundsätzlich bei Anschluss an das öffentliche Abwassernetz (Schmutz –oder Mischwasser) nur automatisch arbeitende Rückstauverschlüsse mit Fremdenergieantrieb (Typ 3F) zulässig sind.
Jeder Grundstückseigentümer sollte sein Eigentum gegen Schäden durch Rückstau sichern und sich einen geeigneten Rückstauschutz von einem Fachbetrieb installieren lassen.
Für Schäden infolge von Rückstau im Grundstück übernimmt der Abwasserzweckverband 'Zschopau/Gornau' keine Haftung!