Neue Abwassergebühren ab 01.01.2023
Kalkulationszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024
Schmutzwassergebühr 4,06 €/m³
Niederschlagswassergebühr 0,92 €/m²
Entsorgung inkl. Transport u.
Schlauchlänge bis 15 m
abflusslose Grube 18,63 €/m³
Kleinkläranlage 30,49 €/m³
Schlauchlängenzuschlag über 15 m 1,33 €/m Überlänge
Der Kalkulationszeitraum kann durch die Verbandsversammlung jederzeit durch Erstellung einer Neukalkulation und deren Beschluss aufgehoben werden, wenn wesentliche Gründe dies anzeigen.
Die Schmutzwasserentsorgung wird nach der Schmutzwassermenge bemessen, die auf dem an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstück anfällt. Bemessungsmaßstab der Schmutzwassergebühr ist der Frischwasserbezug im m³ des betreffenden Grundstücks.
Die Niederschlagswasserentsorgung wird nach der Niederschlagsmenge bemessen, die auf dem an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstück anfällt und in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird. Maßstab für die Niederschlagswasserentsorgung ist die versiegelte Fläche und deren Art der Versiegelung.
Für Abwasser, dass aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen entnommen wird, bemisst sich die Abwassergebühr nach der Menge des entnommenen Abwassers zzgl. eines Schlauchlängenzuschlages, wenn für die Entnahme des Abwassers durch das Transportfahrzeug mehr als 15 m Schlauchlänge erforderlich sind.
Gebührenerhebung
So zahlen Sie Ihre Abwassergebühr
Grundsätzlich erfolgt die Gebührenerhebung in drei Kategorien durch Bescheid. Abwassergebühren sind umsatzsteuerfrei, Umsatzsteuer wird daher nicht erhoben. Die Erhebung der Schmutzwassergebühr
Die Berechnungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist der Trinkwasserverbrauch gemäß der Meldung des Versorgers Erzgebirge Trinkwasser GmbH (ETW) bzw. aus anderen Quellen (Brunnen, Regenwassernutzung etc.), welche meldepflichtig sind. > Private Zähler/Messeinrichtungen
Im Bescheid sind die Schmutzwassergebühren für den zurückliegenden Abrechnungszeitraum und offene Restbeträge mit Fälligkeitstermin ausgewiesen. Dabei werden die bereits geleisteten Abschlagszahlungen berücksichtigt. Für den neubeginnenden Abrechnungszeitraum werden 10 Abschlagszahlungen anhand des Durchschnittsverbrauchs an Trinkwasser des vorangegangenen Kalenderjahres ermittelt und deren Zahlungsziel festgesetzt.
Erhebung der Niederschlagswassergebühr
Die Abrechnung der Niederschlagswassergebühr erhalten Sie zu Beginn jedes Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr. Im Bescheid sind die Gebühr für den zurückliegenden Abrechnungszeitraum und der offene Restbetrag mit Fälligkeitstermin ausgewiesen. Dabei sind bereits geleistete Abschlagszahlungen berücksichtigt. Für das laufende Jahr werden die Höhe und Zahlungsziel der sechs Abschlagszahlungen festgesetzt. Die Höhe der Abschläge beträgt – gerundet auf volle Euro – je 1/10 der zugrundeliegenden gewichteten Abrechnungsfläche.
Ausschlaggebend für die Jahresabrechnung sind Flächen von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangt. Gebühr für die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben
Die Entsorgung erfolgt durch Abwasserzweckverband Zschopau/Gornau zugelassenen und vertraglich gebundene Unternehmen. Auf der Grundlage des Entsorgungsscheines der Firma erhalten die Eigentümer einen Gebührenbescheid, in dem die entsorgte Menge und Abwasserart (Schmutzwasser oder Fäkalschlamm) und die evtl. notwendige Mehrschlauchlänge ausgewiesen sind. Es werden generell keine Abschlagszahlungen verlangt.